Das geerbte Haus vermieten
Unsere Makler unterstützen Sie auch in Extremsituationen
Haben Sie vor kurzem ein Haus geerbt, an dem Sie hängen? Können Sie aber aus verschiedenen Gründen nicht in dieses einziehen oder möchten Sie es nicht verkaufen? Dann entscheiden Sie sich doch dafür, dass Haus zu vermieten. Sie sollten jedoch vorab prüfen, ob sich die Vermietung aus finanzieller Sicht für Sie lohnt. Wir wissen aus Erfahrung, dass es schwer sein kann, in solchen Situationen die richtige Entscheidung zu treffen. Deswegen stehen wir Ihnen in dieser Situation mit viel Einfühlungsvermögen zur Seite.


Was tun, wenn das Haus vermietet ist?
Wenn das Haus, das man gerbt hat, vermietet ist, geht das Mietverhältnis auf Sie als Erben über. Darüber, dass Sie der neue Vermieter sind, müssen Sie Ihre Mieter informieren – auch bei einer Erbengemeinschaft.
Falls Sie das Haus selbst nutzen und in es einziehen möchten, können Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen. Der Eigenbedarf muss jedoch tatsächlich begründet sein und darf nicht vorgeschoben werden. Andernfalls muss man mit hohen Schadensersatzforderungen seitens des Mieters rechnen.
Gut zu wissen: Mieter, die sich nicht sicher sind, wie die Eigentumsverhältnisse nach dem Tod ihres ehemaligen Vermieters geregelt sind, können die Miete zu ihrer eigenen Sicherheit auch beim Amtsgericht hinterlegen.
Kompetente Beratung
Haben Sie ein Haus geerbt, sind sich jedoch nicht sicher, ob Selbstnutzung oder Vermietung die richtigen Optionen für Sie sind? Wir helfen Ihnen gerne dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und gehen mit Ihnen alle Vor- und Nachteile durch, die bei der Selbstnutzung oder bei der Vermietung der Immobilie für Sie entstehen können.
Vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin mit uns – wir stehen Ihnen mit unserer Kompetenz und unserem Einfühlungsvermögen gerne beratend zur Seite.
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