Die wichtigsten Infos rund um die Grundstücksvermietung und -verpachtung
Verschaffen Sie sich in unserem FAQ einen ersten Überblick
Wer ein Grundstück vermieten oder verpachten will, stellt sich viele Fragen. Wir haben die Antworten auf die häufigsten für Sie zusammengefasst und stellen Sie Ihnen nachfolgend vor.
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Unsere Empfehlung:
Setzen Sie sich gut mit dem Pächter und mit seinen Wünschen auseinander. Es kann zum Beispiel sein, dass jemand Ihr Grundstück pachten möchte, um darauf ein Haus – gegen eine regelmäßige Zahlung – zu bauen. Das nennt man Erbbaurecht. Sie können dem Erbbauberechtigten auch ein Vorkaufsrecht für Ihr Grundstück einräumen, müssen dies jedoch nicht. Die Laufzeit eines Erbbaurechtsvertrags können Sie mit dem Interessenten übrigens frei vereinbaren, üblich ist jedoch eine Vertragslaufzeit von 99 Jahren.
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie spezielle Fragen zum Thema Pacht und Bebauung haben. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!
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